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Marion Dirks - Bürgerfragen


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Frage: Die Baustellen rund um die Bahnstecke sind nun fertiggestellt. Wäre es da nicht im Zuge der Baumaßnahmen sinnig gewesen den Füßgängerüberweg (An der Welle/Weihgarten) zu beschranken um ihn sicher zu kreuzen zu können und auch das Warnsignal des Zuges überflüssig zu machen?

Antwort: Die Baumaßnahme fällt komplett in den Zuständigkeitsbereich der Bahn. Für die Bahn ist der Fußgängerüberweg mit den Barrieren ausreichend gesichert, allerdings ist dafür das Warnsignal des Zuges nötig, Wird ein Bahnübergang verändert, müssen sich nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz die Bahn und auch der Straßenbaulastträger, in diesem Fall die Stadt Billerbeck an den Kosten z.B. einer Signalanlage beteiligen. Die Stadt Billerbeck hat sich auf Bitte von Anwohnern mit der Bahn in Verbindung gesetzt, um dieses Thema zu klären. Falls die Bahn zustimmt und eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen will, müsste der Rat entscheiden, ob die Stadt Billerbeck  die dann anfallenden Kosten übernimmt.

Frage: Warum investiert die Stadt nicht in alternative Energien?Öffentlichen Gebäude mit Photvolaikanlagen zu bestücken würde doch das Stadtsäckel auf Dauer füllen. Es ist doch eine lohnende Sache.

Antwort: Der zuständige Umwelt- und Denkmalausschuss hat sich bereits mit dieser Frage befasst und beschlossen, geeignete Dachflächen der auf Initiative der Volksbank gegründeten Solargenossenschaft zur Verfügung zu stellen, damit viele Bürger profitieren können. Allerdings haben wir derzeit nur wenige geeignete Dachflächen, da die großen Flachdächer unserer Schulen und Turnhallen alle sanierungsbedürftig ist. Durch einen Investitionsausschuss des Landes können wir nun das Dach der Hauptschulturnhalle sanieren. Dort soll dann auch eine Photovoltaik-Anlage durch die Stadt installiert werden.  
Auch rentierliche Investitonen müssen in unsere Finanzplanung eingepasst werden und das ist aufgrund der schwierigen Finanzlage nicht immer einfach.

Frage: Gibt es konkrete Planungen für eine Umgehungsstrasse, um die völlig überlastete Osterwicker Strasse zu entlasten?

Antwort: Ja, die gibt es. Der erste Schritt, die sog. Einplanung, ist nach Vorgesprächen im Ministerium  erfolgreich gelaufen. Ausschlaggebend für die Anerkennung waren die hohe Belastung der Allee Osterwicker Straße und das anliegende Freibad. Da wir allerdings noch nicht im Besitz der Flächen sind, müssen wir voraussichtlich über ein sog. Planfeststellungsverfahren Planungsrecht schaffen, um bauen zu können. Damit wird sich der neue Rat nun beschäftigen müssen.

Frage: Wie glauben Sie, kann man bei der Festplatzproblematik zu einer Lösung kommen?

Antwort: Die klagenden Anwohner haben deutlich Stellung bezogen. Sie würden ein Schützenfest auf dem Schulhof am Alten Hof dulden, wenn dafür wie auch in diesem Jahr zu Testzwecken eine Lärmschutzwand aufgestellt und auch Lärmmessungen durchgeführt würden. Die Vereine wollen dort nach wie vor drei Feste feiern. Nur ein Fest dort zu feiern ist aus Sicht der Vereine nicht möglich, da sich die Investition in den Lärmschutz dann nicht rechnet bzw. arbeitsmäßig nicht ehrenamtlich geleistet werden kann.
Die Lärmmessungen in den vergangenen Jahren haben ergeben, dass auch mit einer Lärmschutzwand nicht die Werte erreicht werden können, die in der sog. Freizeitlärmrichtlinie bereits als Ausnahmeregelung für Brauchtumsfeste festgeschrieben sind.
Damit fällt dieser Platz in der Innenstadt als Veranstaltungsort aus, solange die Anwohner - und das ist ihr gutes Recht - keine weiteren Zugeständnisse machen.
Der einzige einigermaßen stadtnahe Festplatz bliebe dann der Parkplatz Sportzentrum Helker Berg. Rein rechtlich könnten dort die Brauchtumsfeste gefeiert werden, der Abstand zur Wohnbebauung ist groß genug.
Grundsätzlich könnte auch in der Zweifachturnhalle gefeiert werden. Doch dann würden Sportstunden ausfallen. Eine Festhalle zu bauen, ist grundsätzlich möglich. Aber auch die könnte nur dort entstehen, wo der nächtliche an- und abfahrende Verkehr niemanden stört, da bei einem Neubau alle aktuellen baurechtlichen Auflagen erfüllt werden müssen. Ganz zu schweigen von den Kosten, die entstehen.
Außerdem wollen die Vereine ausdrücklich Zeltfeste und das mitten in der Stadt feiern.
Die Problematik dauerhaft lösen könnte allenfalls eine Änderung der Rechtsgrundlagen, damit Brauchtumsfeste rechtsicher z.B. bis 3 Uhr gefeiert werden können. Bislang gelten ab 24 Uhr Grenzwerte zum Schutz der Nachtruhe, die selbst bei leiser Musik nicht eingehalten werden können.
Daher auch jetzt die Unterschriftenaktion der Vereine, die auch in anderen Gemeinden mit Interesse verfolgt wird. Gerichtet an den Landtag und den Bundestag soll auf diese Weise auf die Schwierigkeit des Ehrenamtes aufmerksam gemacht werden. Bei der Abwägung von öffentlichen und privatem Interesse müsste hier ein wenig mehr das öffentliche Interesse am Leben - nicht am unkontrolliertem Lärm - in der Stadt berücksichtigt werden.

Frage: Warum wird die Alte Landwirtschaftsschule abends angestrahlt. Ist das nicht Geldvergeudung?

Antwort: Das Kulturzentrum Alte Landwirtschaftsschule wird intensiv bis in die späten Abendstunden genutzt. Außerdem ist es ein markantes Gebäude, das wir auch zeigen wollen. Das Anstrahlen dieses Gebäudes sowie auch unserer Kirchen hat auch einen nicht zu unterschätzenden Marketingeffekt, sodass das Geld gut angelegt ist.


Frage: Warum unternimmt die Stadt so wenig gegen das Verdrecken der Straßen und Wege durch Hundekot?

Antwort:
Das Thema Hundekot ist ein Thema, das uns immer begleitet. Nach meinem Amtsantritt habe ich gemeinsam mit verantwortungsvollen Hundhaltern eine Aufklärungsaktion gestartet. Wege und Plätze, die mit in die Grünpflege fallen, sollten tabu sein. Diese Aktion möchte ich nun wiederholen. Es gibt in Billerbeck auch für Hunde genug Möglichkeiten, sich auszutoben. Wir können als Stadt nur gegen Hundehalter vorgehen, wenn der Hund quasi auf frischer Tat ertappt wird. Nur dann können wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Wir sind daher auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Außerdem geben wir immer noch kostenlos kleine Tütchen im Bürgerbüro aus, um den Hundehaltern das Entfernen des "Geschäfts" zu erleichtern. Wir überlegen nun, ob wir an markanten Stellen im Stadtgebiet entsprechende Ausgabeboxen für diese Tüten aufstellen sollen, um das Thema noch mehr ins Bewusstsein zu rücken. Wir freuen uns z.B. sehr, dass der neue Friedhof als Park genutzt wird, Hundedreck brauchen wir dort aber nicht.







Marion Dirks

Weihgarten 2
48727 Billerbeck

Telefon 02543 25260
Telefax 02543 25261
info@mariondirks.de

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